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Newsartikel

Tag: 25. November 2025

Datenschutz im Bewerbungsprozess: Was Arbeitgeber dürfen und was nicht

Der Bewerbungsprozess erfordert den Umgang mit sensiblen Daten. Arbeitgeber müssen genau wissen, welche Informationen sie erheben dürfen und welche tabu sind. Nur notwendige Informationen dürfen abgefragt werden Zulässig sind Fragen, die für die konkrete Stelle relevant sind. Unzulässig sind Fragen zu: Solche Fragen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Bewerbungsunterlagen müssen

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Betriebliches Eingliederungsmanagement: ein wichtiges Werkzeug

Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen krank sind, muss der Arbeitgeber Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Es dient der langfristigen Sicherung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements Es handelt sich um ein Angebot – keine Verpflichtung für Sie. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist kein Kündigungsschutz Das Verfahren: Beteiligte Fazit

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Befristete Arbeitsverträge richtig einsetzen

Befristete Verträge sind ein sinnvolles Mittel, um Personal zu steuern und flexibel zu planen. Doch nur korrekt angewendet sind sie rechtssicher. Befristung ohne Sachgrund Eine Befristung ohne Sachgrund ist möglich: Wichtig: Die Verlängerung muss abgeschlossen sein, bevor die Befristung endet. Befristung mit Sachgrund Mögliche Sachgründe sind: Hier gibt es keine

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Arbeitszeiterfassung ist Pflicht für jedes Unternehmen

Die Zeiten, in denen Arbeitszeit ausschließlich auf Vertrauensbasis lief, sind vorbei. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass jedes Unternehmen ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen muss – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Arbeitsmodell. Arbeitszeiterfassung muss objektiv und verlässlich sein Das System kann digital, analog oder eine Kombination aus beidem sein. Wichtig ist,

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AGG-konforme Stellenanzeigen: rechtssicher formulieren

Stellenanzeigen sind oft die erste Kontaktstelle zwischen Unternehmen und Bewerbenden. Doch viele Formulierungen verstoßen unbewusst gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das kann teuer werden und schadet der Arbeitgebermarke. Problematische Formulierungen Unzulässig oder riskant sind zum Beispiel: Solche Aussagen schließen bestimmte Gruppen aus und können als Diskriminierung gewertet werden. Gute Stellenanzeigen sind

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