
Datenschutz im Bewerbungsprozess: Was Arbeitgeber dürfen und was nicht
Der Bewerbungsprozess erfordert den Umgang mit sensiblen Daten. Arbeitgeber müssen genau wissen, welche Informationen sie erheben dürfen und welche tabu sind. Nur notwendige Informationen dürfen abgefragt werden Zulässig sind Fragen, die für die konkrete Stelle relevant sind. Unzulässig sind Fragen zu: Solche Fragen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Bewerbungsunterlagen müssen



